Montag, 5. Januar 2015

Anmeldung der Kannkinder

Die Einschreibung der Schulneulinge für das am 01. August 2015 beginnende Schuljahr  erfolgte bereits im vergangenen September.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. August 2015
6 Jahre alt werden.
„Kann-Kinder“, die nach dem 31.8.2015 das 6. Lebensjahr vollenden, können  auf Antrag der Eltern ebenfalls die Schule besuchen.
Die Anmeldung kann im Februar nach telefonischer Termin-Vereinbarung erfolgen
Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit.
 Alle Kinder werden zu einem späteren Zeitpunkt  dem Schularzt vorgestellt.
Zum Einzugsgebiet der Grundschule Karlshausen gehören Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Zweifelscheid, Scheitenkorb, Dauwelshausen, Sevenig bei Neuerburg, Rodershausen, Gaymühle, Waldhof-Falkenstein, Gemünd, Übereisenbach, Affler und Bauler.
Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, sowie eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch zur Anmeldung mit.