Dienstag, 24. August 2021

Montag, 23. August 2021

3G Regel und die Schule

 Seit heute gilt die 3 G- Regel bei einer Inzidenz über 35:

Wer sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen trifft, muss 

geimpft, genesen oder getestet sein.


Was heißt das für die Schule:

Alle Erwachsenen, die dann die Schule betreten müssen 

geimpft, genesen oder getestet sein.


Das bedeutet: 

Auch bei der Einschulungsfeier müssen alle Erwachsenen, 

die dann die Schule betreten

geimpft, genesen oder getestet sein.


Ein vorgelegtes Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.


Daher werden wir versuchen die Feier im Freien durchzuführen.

Drücken Sie uns die Daumen, dass das Wetter mitspielt.


Da wir zudem auf Grund der aktuellen Hygieneordnung auf einen Mindestabstand von 1,50m achten müssen, bitten wir darum, dass nur Eltern und Geschwister an der Feier teilnehmen.

Alle Teilnehmer müssen sich zudem in Listen (zwecks Nachverfolgung von Infektionsfällen) eintragen. Die Listen werden nach 4 Wochen vernichtet.

Sonntag, 22. August 2021

Start ins neue Schuljahr


„Rechtzeitig zum Schulstart wurden die Schulen gestern über zwei Konkretisierungen informiert: Wie vor den Ferien starten die Schulen im Präsenzbetrieb. Um einen sicheren Schulstart zu gewährleisten, wurde bereits vor den Ferien angekündigt, dass in den ersten beiden Schulwochen – als Präventionswochen – besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Angesichts steigender Inzidenzen, die auch auf Reiserückkehrer zurückgeführt werden, gilt in den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres die Maskenpflicht auch im Unterricht. Gleichzeitig appellierte die Bildungsministerin an Reiserückkehrer, die geltenden Regelungen für Rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten sehr ernst zu nehmen und einzuhalten – zum Schutz und aus Respekt vor allen am Schulleben Beteiligten.

Auch über die beiden Präventionswochen hinaus, werden zunächst bis zu den Herbstferien in den Schulen weiterhin regelmäßig, das heißt zweimal wöchentlich, Selbsttests durchgeführt. Ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind oder die zu Beginn des Schultages einen Testnachweis vorlegen können. Damit wird die Teststrategie, die bereits vor den Sommerferien galt, weitergeführt. (…)

Im neuen Schuljahr gelten darüber hinaus weiter die Vorgaben aus dem Hygieneplan Schule – etwa betreffend das Lüften, Abstand oder Handhygiene. 

 

Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/sicherer-start-ins-schuljahr-maskenpflicht-und-regelmaessiges-testen-1/



Unterrichtsbeginn für 2. - 4. Schuljahr :   Montag 30.08.  um 7.25 Uhr



Einschulungstag der Erstklässler: Dienstag 31.08.



Donnerstag, 19. August 2021

Anmeldungen für 2022


Die Einschreibung der Schulneulinge für das am 01. August 2022 beginnende Schuljahr  erfolgt am

                               Freitag, 24.09.2021

 

in der Zeit von 15:30 bis 17:00 Uhr in der Grundschule Karlshausen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. August 2022

6 Jahre alt werden.

Außerdem ist es möglich die Kinder zwischen dem 13. und 24. September

vormittags nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung anzumelden.

Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit.

 Alle Kinder werden zu einem späteren Zeitpunkt der Schulärztin vorgestellt.

Wir bitten die Eltern aus Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Zweifelscheid, Scheitenkorb, Dauwelshausen, Sevenig bei Neuerburg, Rodershausen, Gaymühle, Waldhof-Falkenstein, Gemünd, Übereisenbach, Affler und Bauler die Kinder zu dem angegebenen Zeitpunkt in der Grundschule Karlshausen anzumelden.

Die Eltern der schulpflichtigen Kinder werden zudem auch schriftlich eingeladen.

„Kann-Kinder“, die nach dem 31.8.2022 das 6. Lebensjahr vollenden, können ebenfalls die Schule besuchen, werden aber in der Regel erst im Februar 2022 in der Schule angemeldet. Sie können aber auch die o.g. Termine nutzen.

Die Kinder haben die Gelegenheit, die Schul- und Klassenleiterin in einem kurzen Gespräch kennen zu lernen. Für Kinder, die keinen Kindergarten besucht haben, erfolgt die Feststellung eines evtl. Sprachförderbedarfs.

Hierzu werden Termine außerhalb der angegebenen Zeiten mit der Schulleitung vereinbart.

Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, sowie eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch zur Anmeldung mit.  Für Kinder die keinen Kindergarten besucht haben erfolgt die Feststellung eines evtl. Sprachförderbedarfs. Hierzu können auch Termine außerhalb der angegebenen Zeiten mit der Schulleitung vereinbart werden.