Montag, 23. August 2021

3G Regel und die Schule

 Seit heute gilt die 3 G- Regel bei einer Inzidenz über 35:

Wer sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen trifft, muss 

geimpft, genesen oder getestet sein.


Was heißt das für die Schule:

Alle Erwachsenen, die dann die Schule betreten müssen 

geimpft, genesen oder getestet sein.


Das bedeutet: 

Auch bei der Einschulungsfeier müssen alle Erwachsenen, 

die dann die Schule betreten

geimpft, genesen oder getestet sein.


Ein vorgelegtes Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.


Daher werden wir versuchen die Feier im Freien durchzuführen.

Drücken Sie uns die Daumen, dass das Wetter mitspielt.


Da wir zudem auf Grund der aktuellen Hygieneordnung auf einen Mindestabstand von 1,50m achten müssen, bitten wir darum, dass nur Eltern und Geschwister an der Feier teilnehmen.

Alle Teilnehmer müssen sich zudem in Listen (zwecks Nachverfolgung von Infektionsfällen) eintragen. Die Listen werden nach 4 Wochen vernichtet.