Sonntag, 13. Dezember 2020

Shutdown-Regelungen ab dem 16.12.

 https://bm.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/zu-den-regelungen-des-shutdowns-ab-dem-16-dezember-2020/

Freitag, 11. Dezember 2020

Aus dem Unterricht:

 Klasse 1/2

Thema: Tiere im Winter



Montag, 30. November 2020

Bilderbuchkino am Vorlesetag

unser wöchentliches #Bilderbuchkino in Klasse 1/2 am Vorlesetag mal als Überraschung von den Großen aus der 3/4 mit selbst collagierten und colorierten Bildern und der Geschichte von einer besonderen Kuh




Ankommen....

 im dunklen Dezember fällt jetzt vielen leichter, weil von weitem gut sichtbar, auch in diesem Jahr ein Weihnachtsbaum einladend leuchtend den Weg weist.

Vielen lieben Dank, liebe Wichtel vom Förderverein und Schulelternbeirat!!!




Mittwoch, 18. November 2020

 Liebe Eltern,

 
da wir derzeit - auf Grund der besonderen Hygienevorschriften in Zusammenhang mit der 
Covid19-Pandemie - nur von Woche zu Woche planen können und alle größeren Veranstaltungen 
wegfallen müssen, informiere ich Sie  auf diesem Weg über anstehende Termine :
 
 
Theater: Da alle Theatervorstellung der Landesbühne Rheinland-Pfalz abgesagt wurden,
  haben wir mit Unterstützung des Fördervereins eine Theateraufführung an unserer Schule
  organisiert:  die Gruppe Theatrino kommt und spielt für nur uns "Sternstunde für Kobold Aurelius"
  am 30.11. ab 10 Uhr.
 
Weihnachtsfeier: Wir gehen davon aus, dass auch diese ausfallen muss und werden stattdessen
  am letzten Schultag klassenintern ( nur mit den Kindern ) feiern.
 

Bleiben Sie gesund

Sonntag, 4. Oktober 2020

Herbstferien

 Liebe Eltern,

bitte beachten Sie bei Ihren Überlegungen hinsichtlich der Herbstferien folgendes, bleiben Sie gesund und riskieren nichts:


Aktuelle Liste der Risikogebiete:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html



von der offiziellen Seite der Landesregierung (https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/)

Quarantäneregeln

(Stand: 25.09.2020)

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion im Inland nach Rheinland-Pfalz einreisen verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Sie kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: "Der Landesregierung ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die dafür sorgt, dass Urlaub in Rheinland-Pfalz sicher bleibt und in Hotels und Pensionen auch handhabbar ist. Die Verantwortung für die Einhaltung der Quarantänepflicht tragen die Menschen, die aus dem Risikogebiet kommen. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Hoteliers sichern sich durch eine Selbstauskunft ihrer Gäste ab. Wir waren darüber im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz und den Industrie- und Handelskammern".

Grundsätzliches:

Nach der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind Personen, die auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg in das Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im In- oder Ausland aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern, also sich in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind. Unverzüglich nach Einreise sind Sie verpflichtet, die für Sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen zur Quarantäne hinzuweisen.

Sonntag, 27. September 2020

Apfelernte


Liebe Eltern,
am Dienstag, dem 29.09. werden wir mit allen Kindern Äpfel ernten.
Der Kindergarten und wir dürfen die Äpfel von den Obstbäumen der Ortsgemeinde ernten und zu leckerem Apfelsaft pressen lassen, den wir dann zum Frühstück trinken können.
Die Kosten für die Lohnkelterei im Wässerchen/Eschfeld übernimmt dankenswerterweise der Bürgermeister von Karlshausen.
Wir werden von 8.00 Uhr  bis 9.30 pflücken, danach übernimmt dann der Kindergarten und wir gehen zurück zur Schule und haben Unterricht nach Plan.
Der Gemeindearbeiter Herr Lutgen bringt die Äpfel dann zur Kelterei nach Eschfeld.
Wer uns begleiten und unterstützen möchte, darf gerne mitkommen.
Bitte sorgen Sie besonders an diesem Tag für entsprechende Kleidung.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Gierenstein

Mittwoch, 16. September 2020

Dienstag, 8. September 2020

Terminverschiebung

 Der Fotograf hat sich krank gemeldet. Er wird (voraussichtlich) am nächsten Dienstag kommen.

Donnerstag, 20. August 2020

Schuleinschreibung Grundschule Karlshausen

 

Die Einschreibung der Schulneulinge für das am 01. August 2021 beginnende Schuljahr  erfolgt am
                               Freitag, 04.09.2020

in der Zeit von 15:30 bis 17:00 Uhr in der Grundschule Karlshausen.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. August 2021
6 Jahre alt werden.
Außerdem ist es möglich die Kinder (ab sofort bis zum 31.08.2020)
vormittags nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung anzumelden.
Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit.
 Alle Kinder werden zu einem späteren Zeitpunkt dem Schularzt vorgestellt.
Wir bitten die Eltern aus Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Zweifelscheid, Scheitenkorb, Dauwelshausen, Sevenig bei Neuerburg, Rodershausen, Gaymühle, Waldhof-Falkenstein, Gemünd, Übereisenbach, Affler und Bauler die Kinder zu dem angegebenen Zeitpunkt in der Grundschule Karlshausen anzumelden.
Die Eltern der schulpflichtigen Kinder werden zudem auch schriftlich eingeladen.
„Kann-Kinder“, die nach dem 31.8.2021 das 6. Lebensjahr vollenden, können ebenfalls die Schule besuchen, werden aber in der Regel erst im Februar 2021 in der Schule angemeldet. Sie können aber auch die o.g. Termine nutzen.

Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, sowie eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch zur Anmeldung mit.  Für Kinder die keinen Kindergarten besucht haben erfolgt die Feststellung eines evtl. Sprachförderbedarfs. Hierzu können auch Termine außerhalb der angegebenen Zeiten mit der Schulleitung vereinbart werden.