die gemeinsame Grundschule für die Gemeinden Affler, Bauler, Dauwelshausen, Gaymühle, Gemünd, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Rodershausen, Scheitenkorb, Sevenig bei Neuerburg, Übereisenbach, Waldhof-Falkenstein, Zweifelscheid
Sonntag, 21. Februar 2021
Unterrichtsregelung „Corona“ -Wechselunterricht ab dem 22.02. 2021
Pausenregelung:
Klasse 1/2: Klasse
3/4:
8:15 Frühstück
9:15
Frühstück
8.30 –8.45
Hofpause
9.30
bis 9.45 Hofpause
10.30-10.45 Hofpause
11.35
bis 11.50 Hofpause
Unterricht in der
Schule:
Klasse 1/2: ab dem 22.02.2021
jede Woche:
Montag: 1. Schuljahr
Dienstag: 2. Schuljahr
Mittwoch: 1. Schuljahr
Donnerstag: 2. Schuljahr
Freitage im wöchentlichen
Wechsel:
26.02. 2.Schuljahr
05.03. 1.Schuljahr
12.03. 2.Schuljahr
19.03. 1. Schuljahr
26.03. 2. Schuljahr
Klasse 3/4: ab dem 22.02.2021
jede Woche
Montag: 3.Schuljahr
Dienstag: 4. Schuljahr
Mittwoch: 3. Schuljahr
Donnerstag: 4. Schuljahr
Freitage im wöchentlichen
Wechsel:
26.02. 4.Schuljahr
05.03. 3.Schuljahr
12.03. 4.Schuljahr
19.03. 3. Schuljahr
26.03. 4. Schuljahr
Dienstag, 26. Januar 2021
Anmeldung der Kannkinder
Die Einschreibung der Schulneulinge für das am 01. August 2021 beginnende Schuljahr erfolgte bereits. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. August 2021 6 Jahre alt werden.
„Kann-Kinder“, die nach dem 31.8.2021 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls die Schule besuchen.
Die Anmeldung kann im Februar nach telefonischer Termin-Vereinbarung erfolgen
Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit.
Alle Kinder werden zu einem späteren Zeitpunkt dem Schularzt vorgestellt.
Zum Einzugsgebiet der Grundschule Karlshausen gehören Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Zweifelscheid, Scheitenkorb, Dauwelshausen, Sevenig bei Neuerburg, Rodershausen, Gaymühle, Waldhof-Falkenstein, Gemünd, Übereisenbach, Affler und Bauler.
Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, sowie eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch zur Anmeldung mit.
Montag, 21. Dezember 2020
Sonntag, 13. Dezember 2020
Shutdown-Regelungen ab dem 16.12.
https://bm.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/zu-den-regelungen-des-shutdowns-ab-dem-16-dezember-2020/
Freitag, 11. Dezember 2020
Montag, 30. November 2020
Bilderbuchkino am Vorlesetag
unser wöchentliches #Bilderbuchkino in Klasse 1/2 am Vorlesetag mal als Überraschung von den Großen aus der 3/4 mit selbst collagierten und colorierten Bildern und der Geschichte von einer besonderen Kuh
Ankommen....
im dunklen Dezember fällt jetzt vielen leichter, weil von weitem gut sichtbar, auch in diesem Jahr ein Weihnachtsbaum einladend leuchtend den Weg weist.
Vielen lieben Dank, liebe Wichtel vom Förderverein und Schulelternbeirat!!!
Mittwoch, 18. November 2020
Liebe Eltern,
Sonntag, 4. Oktober 2020
Herbstferien
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie bei Ihren Überlegungen hinsichtlich der Herbstferien folgendes, bleiben Sie gesund und riskieren nichts:
Aktuelle Liste der Risikogebiete:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
von der offiziellen Seite der Landesregierung (https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/)
Quarantäneregeln

(Stand: 25.09.2020)
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion im Inland nach Rheinland-Pfalz einreisen verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Sie kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: "Der Landesregierung ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die dafür sorgt, dass Urlaub in Rheinland-Pfalz sicher bleibt und in Hotels und Pensionen auch handhabbar ist. Die Verantwortung für die Einhaltung der Quarantänepflicht tragen die Menschen, die aus dem Risikogebiet kommen. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Hoteliers sichern sich durch eine Selbstauskunft ihrer Gäste ab. Wir waren darüber im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz und den Industrie- und Handelskammern".
Grundsätzliches:
Nach der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind Personen, die auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg in das Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im In- oder Ausland aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern, also sich in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind. Unverzüglich nach Einreise sind Sie verpflichtet, die für Sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen zur Quarantäne hinzuweisen.


