Sonntag, 21. Februar 2021

 


Unterrichtsregelung „Corona“ -Wechselunterricht ab dem 22.02. 2021



Pausenregelung:

Klasse 1/2:                                                                                    Klasse 3/4:

 8:15  Frühstück                                                                           9:15 Frühstück

 8.30 –8.45  Hofpause                                                                 9.30 bis 9.45 Hofpause

10.30-10.45  Hofpause                                                             11.35  bis 11.50  Hofpause

 

Unterricht in der Schule:

Klasse 1/2:  ab dem 22.02.2021

jede Woche:

Montag: 1. Schuljahr

Dienstag: 2. Schuljahr

Mittwoch: 1. Schuljahr

Donnerstag: 2. Schuljahr

 

Freitage im wöchentlichen Wechsel:

26.02.   2.Schuljahr

05.03.   1.Schuljahr

12.03.   2.Schuljahr

19.03.   1. Schuljahr

26.03.   2. Schuljahr

 

Klasse 3/4:  ab dem 22.02.2021

jede Woche

Montag: 3.Schuljahr

Dienstag: 4. Schuljahr

Mittwoch: 3. Schuljahr

Donnerstag: 4. Schuljahr

 

Freitage im wöchentlichen Wechsel:

26.02.  4.Schuljahr

05.03.  3.Schuljahr

12.03.  4.Schuljahr

19.03. 3. Schuljahr

26.03.  4. Schuljahr


Dienstag, 26. Januar 2021

Anmeldung der Kannkinder


Die Einschreibung der Schulneulinge für das am 01. August 2021 beginnende Schuljahr erfolgte bereits. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. August 2021 6 Jahre alt werden.

Kann-Kinder“, die nach dem 31.8.2021 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls die Schule besuchen.

Die Anmeldung kann im Februar nach telefonischer Termin-Vereinbarung erfolgen

Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit.

Alle Kinder werden zu einem späteren Zeitpunkt dem Schularzt vorgestellt.

Zum Einzugsgebiet der Grundschule Karlshausen gehören Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Zweifelscheid, Scheitenkorb, Dauwelshausen, Sevenig bei Neuerburg, Rodershausen, Gaymühle, Waldhof-Falkenstein, Gemünd, Übereisenbach, Affler und Bauler.


Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, sowie eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch zur Anmeldung mit.


Sonntag, 13. Dezember 2020

Shutdown-Regelungen ab dem 16.12.

 https://bm.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/zu-den-regelungen-des-shutdowns-ab-dem-16-dezember-2020/

Freitag, 11. Dezember 2020

Aus dem Unterricht:

 Klasse 1/2

Thema: Tiere im Winter



Montag, 30. November 2020

Bilderbuchkino am Vorlesetag

unser wöchentliches #Bilderbuchkino in Klasse 1/2 am Vorlesetag mal als Überraschung von den Großen aus der 3/4 mit selbst collagierten und colorierten Bildern und der Geschichte von einer besonderen Kuh




Ankommen....

 im dunklen Dezember fällt jetzt vielen leichter, weil von weitem gut sichtbar, auch in diesem Jahr ein Weihnachtsbaum einladend leuchtend den Weg weist.

Vielen lieben Dank, liebe Wichtel vom Förderverein und Schulelternbeirat!!!




Mittwoch, 18. November 2020

 Liebe Eltern,

 
da wir derzeit - auf Grund der besonderen Hygienevorschriften in Zusammenhang mit der 
Covid19-Pandemie - nur von Woche zu Woche planen können und alle größeren Veranstaltungen 
wegfallen müssen, informiere ich Sie  auf diesem Weg über anstehende Termine :
 
 
Theater: Da alle Theatervorstellung der Landesbühne Rheinland-Pfalz abgesagt wurden,
  haben wir mit Unterstützung des Fördervereins eine Theateraufführung an unserer Schule
  organisiert:  die Gruppe Theatrino kommt und spielt für nur uns "Sternstunde für Kobold Aurelius"
  am 30.11. ab 10 Uhr.
 
Weihnachtsfeier: Wir gehen davon aus, dass auch diese ausfallen muss und werden stattdessen
  am letzten Schultag klassenintern ( nur mit den Kindern ) feiern.
 

Bleiben Sie gesund

Sonntag, 4. Oktober 2020

Herbstferien

 Liebe Eltern,

bitte beachten Sie bei Ihren Überlegungen hinsichtlich der Herbstferien folgendes, bleiben Sie gesund und riskieren nichts:


Aktuelle Liste der Risikogebiete:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html



von der offiziellen Seite der Landesregierung (https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/)

Quarantäneregeln

(Stand: 25.09.2020)

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion im Inland nach Rheinland-Pfalz einreisen verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Sie kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: "Der Landesregierung ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die dafür sorgt, dass Urlaub in Rheinland-Pfalz sicher bleibt und in Hotels und Pensionen auch handhabbar ist. Die Verantwortung für die Einhaltung der Quarantänepflicht tragen die Menschen, die aus dem Risikogebiet kommen. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Hoteliers sichern sich durch eine Selbstauskunft ihrer Gäste ab. Wir waren darüber im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz und den Industrie- und Handelskammern".

Grundsätzliches:

Nach der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind Personen, die auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg in das Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im In- oder Ausland aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern, also sich in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind. Unverzüglich nach Einreise sind Sie verpflichtet, die für Sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen zur Quarantäne hinzuweisen.