Schulbeginn nach den
Sommerferien
Der Unterricht nach den Ferien beginnt für die Kinder des 2.,
3. und 4. Schuljahres am Montag dem 14.08.2017 um 7.25 Uhr und endet für Klasse
2 um 11.30 Uhr, für Klasse 3/4 um 12.30 Uhr.
Begrüßung der
Erstklässler
Unsere Erstklässler nehmen wir am 15.08. im Rahmen einer Feier, zu der wir auch
Eltern, Großeltern, Verwandte und Freunde willkommen heißen, in die
Schulgemeinschaft auf.
Um 9 Uhr findet ein Wortgottesdienst in der
Karlshausener Kirche statt. Im Anschluss daran begrüßen Mitschülerinnen und
Mitschüler, sowie die Lehrerinnen die Erstklässler in der Turnhalle der Schule.
Danach werden Erst- und Zweitklässler in ihrer ersten gemeinsamen
Unterrichtsstunde zusammen die Klasse erkunden.
Betreuung
Bei Fragen hinsichtlich der Betreuung wenden Sie sich bitte
bis zum Ferienbeginn an die Verbandsgemeinde. Nach Schuljahresbeginn können Sie
sich auch bei der Schulleitung informieren.
Anmeldungen für 2018
Die
Einschreibung der Schulneulinge für das am 01. August 2018 beginnende
Schuljahr erfolgt am Freitag, 01.09.2017
in der Zeit
von 15:30 bis 17:00 Uhr in der Grundschule Karlshausen.
Schulpflichtig
werden alle Kinder, die bis zum 31. August 2018 6 Jahre alt werden.
Außerdem ist es
vormittags möglich die Kinder (ab Schuljahresbeginn bis zum 05.09.2017)
nach
telefonischer Terminabsprache anzumelden (06564-2213, bitte mehrfach versuchen,
oder Mail mit Rückruf-Bitte senden, da wir keine Sekretärin haben).
Bitte bringen
Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit.
Alle Kinder
werden zu einem späteren Zeitpunkt dem Schularzt vorgestellt.
Wir bitten die
Eltern aus Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Zweifelscheid, Scheitenkorb,
Dauwelshausen, Sevenig bei Neuerburg, Rodershausen, Gaymühle,
Waldhof-Falkenstein, Gemünd, Übereisenbach, Affler und Bauler die Kinder zu dem
angegebenen Zeitpunkt in der Grundschule Karlshausen anzumelden.
„Kann-Kinder“, die nach dem 31.8.2018 das 6.
Lebensjahr vollenden, können ebenfalls die Schule besuchen, werden aber in der
Regel erst im Februar 2018 in der Schule angemeldet. Sie können aber auch die
o.g. Termine nutzen.
Bitte bringen
Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, sowie eine
Bescheinigung über den Kindergartenbesuch zur Anmeldung mit. Für Kinder
die keinen Kindergarten besucht haben erfolgt die Feststellung eines evtl.
Sprachförderbedarfs. Hierzu können auch Termine außerhalb der angegebenen
Zeiten mit der Schulleitung vereinbart werden.