Für den Schulbereich gelten nach den Sommerferien damit weiterhin folgende
Rege-
lungen:
· Keine Masken- und
keine Testpflicht.
· Einhaltung der
persönlichen Hygiene; regelmäßiges
Lüften der Unterrichts-
räume; Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske.
·Bei neu
auftretenden Symptomen einer Atemwegserkrankung, wie z.B. Schnupfen,
Halsschmerzen oder Husten gilt weiterhin, dass
– unabhängig vom Impfstatus und
auch bei negativem COVID-19
Antigen-Schnelltestergebnis – alle
Betroffenen die
Schule zunächst nicht besuchen
sollen, solange nicht der Gesundheitszustand –
ggf. durch einen Arztbesuch – abgeklärt wurde.
Das bedeutet:
Wer krank ist, bleibt zuhause.
·Eine Pflicht,
zuhause zu bleiben (Absonderungspflicht)
gilt nach wie vor für mit
dem Coronavirus infizierte und
krankheitsverdächtige Personen. Dies gilt nicht
für enge Kontaktpersonen und
Hausstandsangehörige von positiv
getesteten
Personen.
(aus einem Rundbrief des Bildungsministeriums
vom 31.8,22)
Bitte beachten Sie:
in den Schulbussen gilt weiterhin die Maskenpflicht!
Jedes Kind, das mit dem Bus fährt muss seine eigene Maske und eine Ersatzmaske dabei haben.